Landverpachten für Windenergie: Grundlagenwissen für Flächeneigentümerinnen und -eigentümer
Die Verpachtung von Flächen für Windenergieanlagen bietet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern eine lukrative und nachhaltige Einnahmequelle. Durch das „Wind-an-Land-Gesetz“ steigt die Nachfrage nach geeigneten Standorten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Verpachtung funktioniert, welche Pachtmodelle es gibt und worauf Sie beim Vertrag achten sollten. Mit einer detaillierten Checkliste stellen Sie sicher, dass Ihre Pachtbedingungen optimal gestaltet sind.
Im Jahr 2030 will Deutschland 80 Prozent seines Bruttostromverbrauchs mit erneuerbaren Energieträgern decken. Windenergie ist eine der Säulen der künftigen, erneuerbaren Stromversorgung. Der Ausbau von Windenergieanlagen (WEA) ist daher für das Gelingen der Energiewende entscheidend. Sie wollen als Eigentümerin oder -eigentümer Flächen für Windräder verpachten? Hier beantworten wir die Frage „Wie funktioniert die Flächenverpachtung für Windenergieanlagen?“. Sie lernen die Schritte von der Verpachtungsidee bis zur ersten Pachtzahlung kennen. Wir erklären Ihnen zudem, worauf Sie beim Pachtvertrag Windrad achten sollten und welche Rechte und Pflichten Sie als Grundstückseigentümerin und -eigentümer haben.
Seit 1. Februar 2023 gilt das „Wind-an-Land-Gesetz“ in Deutschland. Es soll den Ausbau der Windenergie-Erzeugungsanlagen an Land (onshore) beschleunigen. Mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands müssen dem Gesetz zufolge zur Erzeugung von Windenergie ausgewiesen werden. Daraus erwächst das derzeit große Interesse an geeigneten Flächen für Windenergie.
Grundsätzlich gibt es drei Wege für Sie, sich Windräder auf die Fläche zu holen:
Sie kaufen eine oder mehrere Windenergieanlagen (die Rede ist dann von einem Windpark), installieren diese auf Ihrer Fläche und betreiben sie fortan. Ihre Windstromernte verkaufen Sie. Damit machen Sie sich zur Windstromerzeugerin und zum Windstromerzeuger. Aber: Die Investition in eine Windanlage oder gar in einen Windpark ist sehr hoch. Sie müssen pro Windrad mit Kosten ab eineinhalb Millionen Euro Kosten rechnen.
Sie verkaufen Ihre Fläche. Dafür kassieren Sie einen einmaligen Verkaufserlös. Der Vorteil: Die Flächenpreise sind in Deutschland aktuell höher denn je, so dass der Verkauf Ihnen ordentlich Liquidität in die Kasse spült. Mehr zu den Bodenpreisen 2025 lesen Sie hier. Daher hier nur ein Satz: DieKaufpreise für landwirtschaftliche Flächen stiegen dem Statistischen Bundesamt zufolge im Jahr 2023 auf einen neuen Rekordwert – um 1.452 Euro je ha beziehungsweise um 4,6 Prozent auf 33.363 Euro je ha.
Sie verpachten Ihre Fläche. Dafür kassieren Sie entweder eine einmalige Pacht zu Pachtbeginn oder über den Pachtzeitraum hinweg jährliche Pachtzahlungen. Auch die Pachtpreise liegen bundesweit aktuell auf Rekordniveau, so dass Sie mit dem Landverpachten für Windenergie über Jahrzehnte attraktives Pachtgeld einnehmen. Und: Die verpachtete Fläche bleibt in Ihrem Besitz.
In der Praxis beobachten wir als Dienstleister, der Flächenbesitzende wie Sie mit Betreibenden von Anlagen zum Erzeugen Erneuerbarer Energien zusammenbringt, vor allem die dritte Option: die Flächenverpachtung für Windräder. Deshalb stellen wir Ihnen diese hier ausführlich vor.
Wie funktioniert die Verpachtung von Flächen für Windkraftanlagen?
Die Flächenverpachtung für Windenergieanlagen funktioniert nach gesetzlich festgelegten Regeln. Maßgeblich für Landpachtverträge ist in Deutschland der § 585 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Gesetzestext lautet:
„§ 585 Begriff des Landpachtvertrags
(1) Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet. Landwirtschaft sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, sowie die gartenbauliche Erzeugung.
(2) Für Landpachtverträge gelten § 581 Abs. 1 und die §§ 582 bis 583a sowie die nachfolgenden besonderen Vorschriften.
(3) Die Vorschriften über Landpachtverträge gelten auch für Pachtverhältnisse über forstwirtschaftliche Grundstücke, wenn die Grundstücke zur Nutzung in einem überwiegend landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet werden.“
Landverpachten für Windenergie heißt: Fläche zur Windenergieerzeugung überlassen
Wenn Sie Ihr Land für Windenergieanlagen verpachten, überlassen Sie als Grundstückseigentümerin und -eigentümer einem EE-Anlagenbetreibenden Ihre Fläche zur Nutzung. Das tun Sie gegen eine regelmäßige Zahlung, den sogenannten Pachtzins beziehungsweise die Pacht.
Die Landverpachtung ist demnach eine Flächennutzungsüberlassung. Im Fall von Windkraftanlagen wird die Fläche meist Projektentwickelnden oder Anlagenbetreibenden überlassen, die darauf Windräder planen, bauen und betreiben. Wichtig: Als Eigentümerin und Eigentümer bleibt die verpachtete Fläche weiterhin in Ihrem Besitz.
Von der Verpachtungsidee zur ersten Pachteinnahme: Ablauf des Pachtprozesses in 7 Schritten
Da der Pachtprozess gesetzlich geregelt ist, sind die Schritte von der Verpachtungsidee bis zur ersten Pachteinnahme absehbar. Typischerweise haben Sie die folgenden Schritte vor sich:
1. Schritt: die Verpachtungsidee
Sie beschließen, eine Fläche in Ihrem Besitz mit einem oder mehreren Windrädern zu bestücken – oder bestücken zu lassen. Die Motive dafür können ganz unterschiedlich sein:
Sie wollen sich eine neue Einkommensquelle erschließen.
Sie wollen die Energiewende aktiv mitgestalten und vorantreiben.
Sie wollen einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.
In der Praxis ist zu beobachten, dass die Idee, Land für Windenergieanlagen zu verpachten, auch von außen an Eigentümerinnen und Eigentümer geeigneter Flächen (dazu mehr weiter unten) herangetragen wird: Windenergie-Projektentwickelnde suchen gezielt nach Flächen und nehmen dazu auch direkt Kontakt mit GrundstückseigentümerInnen und -eigentümern auf.
2. Schritt: die Kontaktaufnahme zu Windenergie-Akteurinnen und -akteuren
Mit Ihrer Idee, eines Ihrer Grundstücke für die Windstromerzeugung zu verpachten, können Sie sich am Markt umschauen und nach passenden Pächterinnen und Pächtern Ausschau halten. Ihre Suche starten Sie möglicherweise, indem Sie im nahen Umfeld nach Erfahrungswerten fragen – bei Personen, die den Weg „Landverpachten für Windenergieanlagen“ bereits gegangen sind. Sie können auch im Internet nach denjenigen suchen, die Windenergieanlagen planen, bauen und betreiben. Auf unserer Internetseite sind Sie mit Ihrer Suchanfrage genau richtig: Wir bringen Sie mit Investorinnen und Investoren, Planerinnen und Planern, Projektiererinnen und Projektierern von Windkraftanlagen zusammen.
3. Schritt: Flächen-Check
Das Erste, was potentielle Pächterinnen und Pächter tun werden: Sie checken, ob sich Ihr Grundstück als Standort für ein Windrad oder einen Windpark eignet. Dabei geht es um
geografische,
infrastrukturelle
und rechtliche
Bedingungen.
Die wichtigste Frage ist: Weht der Wind am Standort stark und ständig, so dass sich Kauf und Betrieb eines Windrades rechnen?
Ebenso wichtig:
Liegt das geplante Pachtgrundstück in einer für die Erzeugung von Windstrom ausgewiesenen Zone?
Ist das Grundstück leicht zugänglich für Bau und Wartung des Windrades?
Gibt es eine gute Anbindung ans öffentliche Stromnetz?
Wie sieht es mit dem Abstand der Fläche zu Wohngebäuden, Naturschutzgebieten und Flugplätzen aus?
4. Schritt: die Vertragsverhandlungen
Sie haben sich für eine Pächterin oder einen Pächter entschieden? Und Ihre Fläche hat sich beim Check als geeigneter Standort für Windräder erwiesen? Dann starten die Gespräche, um die konkreten Bedingungen der Landverpachtung für Windenergieanlagen zu klären. Dabei geht es um Vertragspunkte wie die Höhe der Pacht und die Laufzeit des Vertrags.
5. Schritt: Grundbucheintrag
Ist der Vertrag detailliert ausgehandelt und von Ihnen als Verpächterin und Verpächter sowie von Ihrer Pächterin oder Ihrem Pächter unterzeichnet, wird er im Grundbuch vermerkt, um die Nutzung der Fläche für den Pachtzeitraum rechtlich abzusichern.
6. Schritt: Genehmigungen einholen
Ist Ihr Pachtvertrag Landverpachtung für Windenergie unter Dach und Fach und im Grundbuch vermerkt, können Sie sich als Verpächterin und Verpächter zurücklehnen: Denn dann sind die Pächterin oder der Pächter am Zug. Sie müssen die für das Projekt erforderlichen behördlichen Genehmigungen einholen, bevor der Bau des Windrades beginnt.
7. Schritt: Bau der Anlage, Inbetriebnahme und erste Pachtzahlung
Schließlich beginnt die Bauphase. Ist diese abgeschlossen, kann das Windrad in Betrieb genommen werden. Je nach den Zahlungsbedingungen, die im Pachtvertrag vereinbart wurden, startet die Pachtzeit und die erste Pachtzahlung wird fällig.
Die Phase der Vorprüfung dauerte bis zum Jahr 2015 meist gut ein Jahr. Seitdem stieg der Zeitaufwand dafür auf fast zwei Jahre (21 Monate).
Die Planungsphase wurde bis zum Jahr 2015 in der Regel innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen. Seitdem verlängerte sie sich auf durchschnittlich 28 Monate.
Der zeitliche Vorlauf ab Projektierungsbeginn bis zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag betrug bis zum Jahr 2015 im Schnitt drei Jahre, seitdem sind es rund vier Jahre
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahrens dauerte zwischen 2011 und 2017 im Schnitt 14 Monate. Bei Windrädern, die zwischen 2018 bis 2022 zugelassen wurden, dauerte es durchschnittlich 23 Monate, Tendenz: steigend. Wobei die Verfahrensdauer regional deutlich schwankt.
Dass die Unterlagen vollständig sind, bestätigen Genehmigungsbehörden nur sehr zurückhaltend. Ließ sich der Stichtag für die Vollständigkeitserklärung ermitteln, brauchte es rund neun Monate (2011 bis 2017) beziehungsweise 16 Monate (2018 bis 2022) von der Antragstellung bis zur behördlichen Bestätigung.
Ab Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung dauerte es in der Inbetriebnahmephase 2011 bis 2017 im Schnitt ein Jahr, bis die genehmigte Windenergieanlage ans Netz ging. 2018 bis 2022 verdoppelte sich die Realisierungsdauer auf mehr als 23 Monate, Tendenz: steigend.
Vom Beginn des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bis zur Inbetriebnahme der Anlage waren dauerte es zuletzt fast 50 Monate, bis die Anlagen in Betrieb gehen konnten – und damit doppelt so lange wie 2011 bis 2017.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern die jüngsten Maßnahmen des Gesetzgebers zur Beschleunigung des Windenergieausbaus greifen und diese Verfahrenszeiten verkürzen.
Rechte und Pflichten für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der Windpark-Verpachtung
Im Folgenden listen wir Ihnen die grundlegenden Rechte und Pflichten auf, die sich aus einem Landverpachtungsvertrag für Windräder für Sie als Verpächterin und Verpächter ergeben:
Rechte von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern
Als Eigentümerin und Eigentümer der Pachtfläche haben Sie bei der Verpachtung unter anderem folgende Rechte:
Pachtzahlungen: Sie erhalten regelmäßige Zahlungen für die Nutzung Ihrer Fläche.
Transparenz: Sie können Einsicht in die Planungen und Bauvorhaben nehmen.
Mitbestimmung bei der Vertragsgestaltung: Sie können in den Vertragsverhandlungen festlegen, welche Einschränkungen oder Zusicherungen gelten sollen.
Pflichten von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern
Mit der Verpachtung Ihrer Fläche an Betreiberinnen und Betreiber von Windrädern gehen auch Pflichten einher, zum Beispiel diese:
Überlassen der Fläche: Die Fläche muss wie vereinbart genutzt werden können.
Duldung von Arbeiten an und auf der Fläche: Sie müssen den Bau, den Betrieb und die Wartung der Windkraftanlagen erlauben.
Steuern: Die Pachteinnahmen müssen versteuert werden.
Mehr zu den Steuern bei Landverpachtungen lesen Sie hier:
Lohnenswerte Pachteinnahmen sind das Ziel eines Pachtvertrages an Windenergie-Anlagen-Betreibende. Auf Seiten der Windradbetreiberinnen und -betreiber stellen die Pachtzahlungen zusammen mit dem Aufwand für Wartung und Instandhaltung den wichtigsten Bestandteil der Betriebskosten dar.
Da die Flächen für die Windenergienutzung nur begrenzt verfügbar sind, haben Sie als Eigentümerin und Eigentümer geeigneter Flächen eine sehr gute Verhandlungsposition. Zur konkreten Ausgestaltung des Pachtvertrags, insbesondere der Pacht, sind je nach Ihren Anforderungen sehr unterschiedliche Konzepte möglich: Diese reichen von
Einmalpachten zu Beginn der sogenannten Vorhabenslaufzeit
über Festpreise je Anlage oder installierter Leistung
bis zu erlösabhängigen Pachten (Umsatzbeteiligung). Hierbei erhalten Sie als Eigentümerin und Eigentümer erhalten Sie einen bestimmten Prozentsatz der Stromerlöse.
Gut zu wissen: Bei erlösabhängigen Pachten profitieren Sie als Verpächterin und Verpächter von steigenden Strommarktpreisen und damit generierten Einnahmen. Aber: Die Kosten für die Anlagenbetreibenden steigen dann.
Mitunter können Sie sich als Verpächterin und Verpächter zusätzlich ausschüttungsabhängige Boni sichern.
Außerdem sind Mischformen möglich: Oft wird eine fixe Mindestpacht mit einer erlösabhängigen Komponente kombiniert. Das heißt dann, dass die Mindestpachten in stromertragsschwachen Jahren greifen, in denen der Windstromertrag deutlich unter dem erwarteten Mittel liegt. Der Anteil an den Erlösen, der dabei als Pacht gezahlt wird, variiert dabei projektspezifisch und hängt oft auch von den jeweiligen Ertragserwartungen und den parallel festgelegten Mindestwerten ab.
In der oben verlinkten Datenerhebung wurde der Anteil der Pacht an den Erlösen von einigen Projektentwickelnden angegeben und mit Anteilen von 5 bis 14 Prozent beziffert. Teilweise sind die Anteile über die Projektlebensdauer veränderlich. Dann profitieren auch Sie als Verpächterin und Verpächter von den aktuell vergleichsweise hohen Zuschlagswerten in der Ausschreibung.
Wichtig: Neben der Pacht für die Standortfläche selbst beinhalten die Pachtzahlungen teilweise auch Entgelte für
Ausgleichsflächen,
Zuwegungsflächen
oder Baulasten auf benachbarten Grundstücken.
Höhe der Pachtzahlungen bei Flächenverpachtung für Windenergie
Die Höhe der Pacht, die Sie von Betreibenden von Windrädern bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
die Leistung der Windkraftanlage. Es gilt: Je leistungsstärker die Anlage, desto höher können die Zahlungen ausfallen.
der Standort: Flächen in windreichen Gebieten sind besonders wertvoll.
das Pachtvertragsmodell: Die Pacht kann als fester Betrag pro Jahr oder als umsatzabhängige Zahlung vereinbart werden.
Einen ausführlichen Überblick über aktuelle Pachtpreise 2025 in Deutschland liefert Ihnen unser Blogbeitrag: „Solarpark Pachteinnahmen (FAQ): Antworten auf die 30 wichtigsten Fragen zur Pacht“. Daher an dieser Stelle nur kurz: Die Pachtpreise in Deutschland steigen seit Jahren und liegen auf Rekordhöhe. Das statistische Bundesamt bezifferte im Jahr 2024 jährliche Pacht bundesweit je ha landwirtschaftlich genutzter Fläche auf im Schnitt 357 Euro. Wobei es regionale Unterschiede bei den Pachtpreisen gibt: Während die durchschnittliche Pacht im Saarland demnach 99 Euro betrug, lag sie in Nordrhein-Westfalen bei 560 Euro.
Vorteile und Herausforderungen der Flächenverpachtung für Windenergie
Erfahren Sie jetzt, welche Vorteile Ihnen das Verpachten einer Fläche für Windenergie bringt und welche Herausforderungen damit verbunden sind:
Ihre Vorteile als Verpächterin und Verpächter bei der Flächenverpachtung für Windenergieanlagen:
Eigentumsrechte: Sie bleiben als Verpächterin und Verpächter Besitzerin und Besitzer der Pachtfläche.
Extraeinnahmen: Die regelmäßigen Pachtzahlungen bringen Ihnen ein stabiles Einkommen.
Langfristige Planungssicherheit: Ein Pachtvertrag zur Flächenverpachtung für Windräder läuft heutzutage 20 bis 30 Jahre. Über diese Zeitspanne haben Sie eine zuverlässige Einkommensquelle, mit der Sie planen und rechnen können.
Doppelnutzung der Fläche: Ein Windrad beeinträchtigt die Fläche nicht groß – oft ist eine landwirtschaftliche Nutzung durchaus noch möglich. Diese eröffnet Ihnen als flächenbesitzende Landwirtin oder flächenbesitzender Landwirt ein doppeltes Einkommen: einerseits die Pacht und andererseits die Fruchtziehung auf der Windradstandortfläche.
Beitrag zur Energiewende: Sie machen Platz für Windräder und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Produktion von erneuerbarem Strom.
Ihre Herausforderungen als Verpächterin und Verpächter bei der Flächenverpachtung für Windenergieanlagen:
Langfristige Bindung: Der Pachtvertrag läuft mindestens 20 Jahre. Während dieser Vertragslaufzeit können Sie die Fläche nicht anderweitig nutzen. Ausnahme: Sie vereinbaren eine landwirtschaftliche Nutzung vertraglich.
Klar geregelte „Reservierungsphase“: Legen Sie im Pachtvertrag klare Bestimmungen für die sogenannte Reservierungsphase fest – wie oben gezeigt können Jahre ins Land gehen, bis der Bau der Windräder auf Ihrer Fläche startet.
Rückbauverpflichtung: Nach Vertragsende müssen die Anlagen abgebaut und die Fläche wiederhergestellt werden. Das sollten Sie unbedingt im Vertrag regeln, damit Sie am Ende nicht auf den Rückbau- und Wiederherstellungskosten sitzen bleiben. In der Regel liegt der Rückbau bei den Pächterinnen und Pächtern.
Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern: Windkraftanlagen können aufgrund von Betriebslärm oder der optischen Beeinträchtigung der Landschaft auf Ablehnung stoßen.
3 Tipps für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer: Das ist beim Verpachten Ihrer Fläche für Windenergie zu beachten!
Wenn Sie als Verpächterin und Verpächter die folgenden 3 Tipps zur Flächenverpachtung für Windenergie beherzigen, legen Sie damit den Grundstein für ein Ihrerseits erfolgreiches Pachtverhältnis:
Vertragsgestaltung prüfen: Wichtige Punkte wie Pachthöhe, Pachtmodell, Rückbaukosten, Entschädigungen und Pachtlaufzeiten sollten im Pachtvertrag genau geregelt sein.
Unabhängige Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt oder sonstigen Pachtexperten hinzu, um die Vertragsbedingungen vor der Unterzeichnung fachlich zu überprüfen.
Regelmäßige Kontrolle: Prüfen Sie, ob die Vereinbarungen des Pachtvertrages eingehalten werden.
Fazit
Die Verpachtung von Flächen für Windräder ist eine gute Möglichkeit für Sie, zusätzliche Einnahmen zu erzielen und die Energiewende zu unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Verpächterin und Verpächter im Klaren sind und auf eine saubere Vertragsgestaltung achten. Nehmen Sie sich dazu ausreichend Zeit und lassen Sie sich von unabhängiger Seite beraten – ein Pachtvertrag bindet Sie und gegebenenfalls Ihre Pachtnachkommen über Jahrzehnte!
3 häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die folgenden Fragen hören wir als Dienstleister, der beide Vertragsparteien einer Verpachtung zusammenbringt, Sie als Verpächterin und Verpächter und Ihre Pächterin und Ihren Verpächter, besonders häufig. Deshalb kommen hier kurz & knapp unsere Antworten:
Wie finde ich seriöse Projektentwicklerinnen und Projektentwickler?
Suchen Sie nach Unternehmen mit Erfahrung im Bereich Flächenverpachtung für Windenergie. Achten Sei darauf, dass die Dienstleistenden ihre Erfahrungen und Geschäfte transparent kommunizieren und Geschäftserfolge nachweisbar dokumentieren. Achten Sie insbesondere auf glaubwürdige Referenzen zu bereits realisierten und laufenden Windparks und Bewertungen seitens der Kundschaft dieser Unternehmen.
Was passiert nach Ende der Vertragslaufzeit?
Nach Ablauf des Pachtvertrags müssen die Windkraftanlagen abgebaut und die Fläche in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Können mehrere Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gemeinsam einen Windpark verpachten?
Ja, oft werden mehrere benachbarte Flächen gemeinsam für einen Windpark genutzt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer können sich die Einnahmen dann entsprechend teilen.
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