Repowering: Alles Wissenswerte zum Austausch alter Windräder
Repowering bezeichnet den Austausch alter Windräder durch leistungsstärkere Modelle. Dadurch lassen sich auf bestehenden Flächen mehr Energie erzeugen und höhere Erträge erzielen. Dieser Artikel erklärt, wann sich Repowering lohnt, welche rechtlichen Vorgaben gelten und welche Vorteile es für Verpächter:innen bietet – von höheren Pachteinnahmen bis hin zu besserer Flächennutzung.
Windenergie ist entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Doch viele der bestehenden Windkraftanlagen sind mittlerweile in die Jahre gekommen – alte Windräder sind deutliche schwächer als neue: Sie liefern weniger Windenergie. Für mehr Windenergie braucht man neue Windräder – und damit auch neue Standorte. Doch freie Flächen sind heiß umkämpft. Mit dem sogenannten "Repowering" gibt es die Möglichkeit, Windradstandorte zu repowern, indem man die alten Windräder dort gegen neue austauscht. Lesen Sie hier, was Repowering ist, wie es funktioniert und welche Herausforderungen es mit sich bringt.
Was Sie in diesem Artikel erfahren – Antworten auf diese Fragen:
Was ist Repowering?
Warum ist Repowering eine attraktive Alternative zum ineffizienten Weiterbetrieb oder zu Stilllegung und Rückbau alter Windräder?
Wo steht Deutschland mit dem Ausbau seiner Windenergie?
Wann ist ein Windradstandort ein Kandidat fürs Repowern?
Nach welcher Laufzeit sollte man ans Repowering denken?
Welche Schritte umfasst das Reowering?
Welche Vorteile bringt Repowering den Verpächterinnen und Verpächtern der Standortfläche?
Was ist allgemein und rechtlich beim Repowering zu beachten?
Repowering: Eine einfache Begriffserklärung (Definition)
Hinter dem englischen Begriff „Repowering“ („Re-Powering“) im Sinne einer „Wiedereinschaltung“, „Bestärkung“ versteht man eine „Kraftwerkserneuerung“, also den Austausch alter Windenergieanlagen (WEA), auch Windkraftanlagen (WKA) oder umgangssprachlich Windräder genannt, gegen modernere, leistungsstärkere Modelle. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Paragraf 2, Absatz 6) definiert den Begriff so:
„Repowering im Sinne dieser Verordnung ist die Modernisierung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, einschließlich des vollständigen oder teilweisen Austauschs von Anlagen oder Betriebssystemen und -geräten zum Austausch von Kapazität oder zur Steigerung der Effizienz oder der Kapazität der Anlage, die mehr als 30 Prozent der Kosten einer Investition verursacht, die für den Bau einer ähnlichen neuen Anlage erforderlich wäre.“.
Dabei geht es mittlerweile seltener um den Ersatz einzelner Anlagenteile. Viel häufiger bestehende alte und ineffiziente Windräder komplett zurückgebaut und mit effizienteren Anlagen ersetzt, die mehr Windenergie liefern.
Sie sehen: Es geht beim Repowering weniger um das Repowern alter leistungsschwächerer Windenergieanlagen, als vielmehr um das Repowern der Standortfläche. Denn das Repowering führt zu einem höheren Windertrag auf gleicher Fläche.
Repowering ist kein 1:1-Ersatz von alten Anlagen
Spannend: Weil beim Repowering leistungsstärkere Windräder leistungsschwächere ersetzen, ist das Tauschverhältnis von neuen zu alten Anlagen am Standort in der Regel nicht 1:1.
Stattdessen kommen meist weniger Windräder auf die Fläche als vorher. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschreibt das Effizienzprinzip so: „Gleiches Ergebnis mit weniger Einsatz“ oder „Besseres Ergebnis mit demselben Einsatz“. Repowering mache demnach nicht nur mehr aus demselben, sondern sogar mehr aus weniger.
Als Beispiel aus der Repowering-Praxis führt das BMWK die Gemeinde Galmsbüll in Nordfriesland mit 600 Einwohnerinnen und Einwohnern an: Im Jahr 2005 drehten sich dort fast 60 Windräder. Alle zusammen produzierten etwa zwölf Megawatt (MW) Strom. Dann kam ein Repowering. 38 Windenergieanlagen verschwanden – und die Gesamtleistung stieg im Jahr 2015 auf mehr als 60 MW – halb so viele Anlagen leisten das Fünffache.
5 gute Gründe fürs Repowering von Windenergiestandorten
Es gibt mehrere gute Gründe, warum Betreibende von Windparks ein Repowering immer mitdenken können und sollten: Repowering bringt
eine höhere Effizienz: Neue Windanlagen produzieren oft doppelt, dreimal oder gar viermal so viel Strom wie ihre Vorgänger.
eine höhere Wirtschaftlichkeit: Weniger, aber leistungsstärkere Windräder bedeuten niedrigere Wartungskosten und bessere Erträge.
einen höheren Energieertrag: Moderne Windkraftanlagen erzeugen mehr Strom pro Umdrehung. Gut zu wissen: Laut dem BMWK drehten sich Windräder in den 1990er Jahren etwa 60 Mal in der Minute, inzwischen sind es nur noch bis zu 20 Umdrehungen pro Minute.
weniger Lärmbelastung: Neue Windradtechnik läuft leiser als alte und auch die kleinere Zahl an Umdrehungen pro Minute senkt den Lärmpegel, den die Anlagen verursachen. Das ist auch ein Pro-Windpark-Argument, wenn es um die Akzeptanz der Anlagen in der Nachbarschaft geht.
bessere Netzanbindung: Viele alte Anlagen können nur begrenzt an moderne Stromnetze angebunden werden, bei neuen Windrädern entfällt diese technische Begrenzung.
Windenergie 2025 in Deutschland – eine Bestandsaufnahme
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) vertritt die deutsche Windenergiebranche. Regelmäßig informiert er über den Status quo der Windenergieerzeugung hierzulande.
Windenergie in Deutschland – 12 aktuelle Entwicklungen, Trends, Zahlen und Fakten
Das Wichtigste zuerst: Im Jahr 2024 wurden bundesweit von den Behörden so viele neue Windenergieanlagen genehmigt wie nie zuvor: rund 2.400 Windräder mit gut 14.000 Megawatt (MW) Leistung. Zum Vergleich: Gegenüber dem Vorjahr 2023 ist das eine Steigerung der Zulassungszahlen um 85 Prozent.
Knapp 30 Prozent der genehmigten Windenergieleistung stammt aus Nordrhein-Westfalen (4.044 MW), womit das Bundesland das Länderranking mit Abstand anführt. Im zweitplatzierten Niedersachsen genehmigte man dagegen „nur“ rund halb so viel Leistung (2.061 MW).
Und trotz der außergewöhnlich hohen Zahl an Genehmigungsbescheiden sanken die Verfahrenslaufzeiten in den meisten Bundesländern spürbar, berichtet die Fachagentur Wind und Solar e.V. in ihrem Jahresbericht „Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland. Jahr 2024“. Im Schnitt dauerten die Zulassungsverfahren demnach 23 Monate – und waren damit um gut zehn Prozent schneller durch als im Jahr 2023.
Die außerordentlich vielen Neugenehmigungen haben sich der Fachagentur zufolge auch auf die Ausschreibungstermine ausgewirkt. So vergab die Bundesnetzagentur das 2024er Auktionsvolumen zu 90 Prozent mit Zuschlägen für 11.000 MW Windenergieleistung. Gegenüber der Zuschlagsmenge des Vorjahres entsprach dies einem Anstieg um gut 70 Prozent.
In Betrieb genommen wurden hierzulande im vergangenen Jahr 2024 635 neue Windräder mit 3.251 MW elektrischer Leistung. Auch hier führt Nordrhein-Westfalen mit 748 MW Brutto-Zubau die Länderstatistik an, gefolgt von Niedersachsen (673 MW) und Schleswig-Holstein (574 MW).
Aber: Gegenüber dem Windzubaujahr 2023 blieben die Inbetriebnahmen im Jahr 2024 um neun Prozent zurück.
Dafür, so berichtet die Fachagentur weiter, wuchs der Anteil des Repowerings am Brutto-Zubau: 37 Prozent der 2024 installierten Windleistung wurden im Ersatz für Altanlagen realisiert.
Entsprechend erreichten auch die Stilllegungszahlen einen neuen Höchststand: 553 Altanlagen mit 703 MW wurden im Jahr 2024 als endgültig stillgelegt registriert. Die Fachegentur schreibt, dass diese Zahlen sich aufgrund von Nachmeldungen erfahrungsgemäß noch erhöhen würden.
Nach Abzug der Stilllegungen erreichte im vergangenen Jahr der Netto-Zuwachs an Windenergieleistung einen Wert von 2.545 MW.
Der Anlagengesamtbestand wuchs lediglich um 80 Windenergieanlagen.
Bundesweit gab es zum Ende des Jahres 2024 insgesamt 28.766 Onshore-Windenergieanlagen. Onshore-Windräder stehen „on shore“, also „an Land“, während Offshore-Anlagen vor der Küstenlinie im Wasser stehen.
Die Gesamtleistung der installierten Onshore-Windenergieanlagen beträgt 63.461 MW.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten Zahlen des Berichts der Fachagentur Wund und Solar e.V. auf einen Blick:
Status quo Windenergieausbau an Land – Deutschland 2024
Repowering 2025 in Zahlen und Fakten
Wenn wir uns hier aufs Repowering fokussieren, sind die folgenden zwei Fragen wichtig:
Wie alt sind die Windräder in Deutschland?
Wann sind Windräder technisch reif fürs Repowering?
Die Antworten liefert die Fachagentur Wind und Solar e.V. in ihrem Jahresbericht 2024:
Mehr als die Hälfte der deutschen Windräder drehen sich demnach seit mindestens 15 Jahren.
Rund 10.800 Windräder sind bereits älter als 20 Jahre.
Mit zunehmendem Alter der Anlage stelle sich laut der Fachagentur mehr und mehr die Frage,
ob sich der bisherige Standort mit moderneren, leistungsstärkeren Windrädern weiternutzen lässt (Repowering) oder
ob die Altanlagen mit dem Ende ihrer technischen Lebensdauer ersatzlos wegfallen werden.
Im Jahr 2024 wurden 224 Windräder mit einer elektrischen Leistung von 1.191 MW repowert. Das waren 37 Prozent der insgesamt im Jahr 2024 installierten Leistung – und der Höchstwert seit dem Jahr 2015.
Repowert wurden im Jahr 2024 Windradstandorte in zwölf Bundesländern.
Ein Drittel der Repowering-Leistung steht dem Fachbericht zufolge in Niedersachsen: 387 MW.
Jeweils knapp ein Fünftel der repowerten Leistung ging in Schleswig-Holstein (225 MW) und in Nordrhein-Westfalen (218 MW) ans Netz.
14 Prozent der neuen Repowering-Leistung realisierte Sachsen-Anhalt (161 MW).
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hatte mit 62 Prozent die Nase vorn beim Repowering. Es folgten Niedersachsen und Sachsen mit einem Anteil von jeweils mehr als 50 Prozent am landesspezifischen Brutto-Zubau.
So alt sind Deutschlands Windräder im Schnitt: 15,2 Jahre
Zum Ende des Jahres 2024 war der bundesweit am Netz hängende Windpark rein rechnerisch im Schnitt 15,2 Jahre alt. Die folgende Grafik zeigt auf, in welchem Jahr welche Windenergieleistung in Betrieb genommen wurde:
Laut der Fachagentur Wind und Solar e.V. waren Ende des Jahres 2024 noch knapp 1,9 GW der Windenergieleistung in Betrieb, die vor der Jahrtausendwende installiert worden ist. Die magentafarbenen Balken in der Grafik oben zeigen die ausgeförderte Windenergieleistung, die in den Jahren 2000 bis 2004 errichtet wurde und nach wie vor am Netz ist. Sie beträgt zusammen mit der seit Beginn des Jahres 2025 ausgeförderten Leistung 11,5 GW.
Von der Windenergieleistung, die am Ende des Jahres 2024 bundesweit installiert war, ist der Fachagentur zufolge inzwischen ein knappes Fünftel (18 Prozent) aus der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ausgeschieden.
Weitere 14 Prozent sind bereits 15 bis 20 Jahre am Netz.
Und ein weiteres Fünftel der bundesweiten Leistung erzeugt seit 10 bis 15 Jahren Strom mit Windrädern.
Knapp die Hälfte (47 Prozent) der installierten Erzeugungskapazität ist bis zehn Jahre in Betrieb.
In welchem Bundesland stehen die jüngsten und ältesten Windräder?
Die Altersstruktur der Windräder variiert von Bundesland zu Bundesland:
So ist der Anteil der mittlerweile ausgeförderten Windenergieleistung mit 44 Prozent in Sachsen mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt (18 Prozent). Der sächsische Windpark hat mit 20,1 Jahren auch das höchste Durchschnittsalter im Bundesländervergleich.
Auch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegt der jeweilige Anteil der ausgeförderten Windenergieleistung über dem Bundesdurchschnitt.
Von der Windleistung, die zwischen den Jahren 2005 und 2009 in Betrieb genommen wurde und demzufolge in den kommenden fünf Jahren aus der EEG-Vergütung fallen wird, haben Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich hohe Anteile im Bestand.
In Sachsen verlieren bis zum Ende des Jahres 2029 60 Prozent der installierten Leistung den Vergütungsanspruch nach dem EEG.
In Sachsen-Anhalt erreicht mehr als die Hälfte (53 Prozent) bis dahin das Förderende.
Die jüngsten Windradbestände haben – abgesehen von Berlin, wo sich die sechs am Netz hängenden Windräder im Schnitt seit 9,3 Jahren drehen – das Saarland (Durchschnittsalter: 10,8 Jahre) und Bayern (Durchschnittsalter: 12,7 Jahre). Dort sind lediglich elf Prozent (Saarland) beziehungsweise 15 Prozent der Windradleistung älter als 15 Jahre.
Im Großteil der Bundesländer ging der größte Leistungsanteil von 2015 bis 2019 ans Netz. In dieser Zeitspanne errichteten Baden-Württemberg und das Saarland jeweils mehr als die Hälfte ihrer heutigen Windenergieleistung. Sie liegen damit weit über dem Bundesdurchschnitt (27 Prozent).
Das Repowering eines Windenergiestandortes läuft in mehreren Schritten ab:
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Zur Analyse der am Standort laufenden Windräder prüfen die Betreibenden, ob sich der Betrieb des Windrades oder der Windräder (des Windparks) wirtschaftlich immer noch rechnet. Ist das nicht der Fall, gibt es zwei Optionen: Entweder wird der Betrieb eingestellt und die Anlage zurückgebaut. Oder der Standort wird repowert.
Schritt 2: Genehmigungsverfahren
Fällt die Entscheidung aufs Repowern, müssen en Konzept entwickelt und die Genehmigungen für die neuen Anlagen eingeholt werden. Dabei spielen auch Umweltauflagen eine Rolle. Wichtig: Neue Windräder für repowerte Standorte müssen ein komplett neues Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchlaufen. Sie bekommen die Genehmigungen für Repowering-Projekte entgegen der verbreiteten Annahme also nicht einfacher.
Schritt 3: Rückbau der alten Windräder
Sind die neuen Windräder amtlich genehmigt, kann das Repowering in die Tat umgesetzt werden. Dazu werden als Erstes die alten Windräder fachgerecht demontiert und entsorgt.
Schritt 4: Bau der neuen Windkraftanlagen
Die neuen, leistungsstärkeren Windräder werden installiert, ans Stromnetz angeschlossen und in Betrieb genommen.
So lange dauert’s, bis sich ein Windrad dreht – von der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme
Laut der Fachagentur Wind und Solar e.V. dauert es vom Erteilen der (Erst-)Genehmigung bis zur Inbetriebnahme des Windrades immer länger. Während man zwischen 2011 und 2017 ein knappes Jahr brauchte, um ein Windrad nach seiner Genehmigung ans Netz zu bringen, dauerte das zuletzt mehr als doppelt so lange.
Die sogenannte Anlagenrealisierung bezifferte die Fachagentur im Jahr 2024 auf im Schnitt 26,7 Monate. Wobei die kürzeste Realisierungszeit im Jahr 2024 bei gut fünf Monaten lag und die längste bei 95 Monaten, also bei fast acht Jahren.
Mögliche Gründe für lange Realisierungszeiten von Windanlagenprojekten
Den spürbaren Anstieg der Realisierungszeit in den vergangenen Jahren begründet de Fachagentur unter anderem mit der Ausschreibung: Im Schnitt dauert es demnach fünf Monate von der (Erst-)Genehmigung bis zum Erteilen des Zuschlags. Bezugschlagte Neuanlagen brauchten im Schnitt noch 20 Monate, bis sie schließlich in Betrieb gingen.
Viel Zeit gehe bei vielen Anlagen auch dafür drauf, dass die ursprüngliche Genehmigung nochmals geändert wird, beispielsweise, weil
die Leistung erhöht,
oder der Anlagentyp
und/oder der Hersteller gewechselt wurde.
Solche nachträglichen Änderungen an der ursprünglichen Genehmigung wurden bei einem Viertel der 2024er Inbetriebnahmen festgestellt. Aber: Sie führten laut der Fachagentur letztlich auch zu 15 Prozent mehr Windstromleistung (plus 125 MW), als zunächst genehmigt worden war.
Zudem seien auch langwierige Klageverfahren gegen die Genehmigung eine typische Ursache von langwierigen Realisierungen.
Repowering: Warum lohnt es sich? – Fakten zum technischen Fortschritt von Windrädern
Bevor wir Ihnen gleich einen Überblick zum aktuellen Stand der Windradtechnik geben – und damit Gründe fürs Repowering alter Windradstandorte liefern, werfen wir einen Blick zurück auf
Im Jahr 1983 schrieb Deutschland mit „Growian“ Windradweltgeschichte: Der 96 Meter (m) hohe Turm mit zwei jeweils 50 m langen Flügeln war größer als das bis dahin größte Windrad der Welt, das in den USA stand. Growian sollte drei MW elektrische Leistung bringen und damit 4.000 Haushalte versorgen. Leider ging der große Plan nicht auf: Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) drehte sich das Riesenwindrad meist nicht. Es wurde deshalb im Jahr 1988 wieder abgerissen.
Die Baumaterialien des Windrades waren den starken physikalischen Kräften nicht gewachsen, die es kontinuierlich belasteten. Der BDEW berichtet von Rissen in der Nabe und sogar von geplatzten Flügeln. Geplant waren für Growian einst 15.000 Stunden Betrieb. Tatsächlich wurden es nur 450 Stunden. Dennoch hatte das Projekt sein Gutes: Zu Übungszwecken gab es neben dem Riesen-Growian eine kleinere Version, den Aeroman mit elf m Rotorbreite. Mit seinem schwingungsfähigen Turm setzte er technische Maßstäbe.
1989 – erstes und einziges Windrad in der ehemaligen DDR
Das Energiekombinat Rostock baute eine 55-Kilowatt(kW)-Anlage, die technisch allerdings nicht ausgereift war. Es fehlte den Ostdeutschen laut dem Bericht des BDEW damals an Material. Erst im 1989 meldete das staatliche Nachrichtenmagazin „Aktuelle Kamera“, dass sich im mecklenburgischen Wustrow ein Windenergierad „im Versuchsbetrieb“ dreht. Es hat eine Nabenhöhe von 30 m, einen Rotordurchmesser von 25 m sowie eine Nennleistung von 200 kW. Noch heute ist die Anlage in Betrieb und produziert im Schnitt 500.000 kW Strom pro Jahr. Fast alle ihre Originalteile sind dem BDEW zufolge erhalten.
1997 – 1. deutscher Windpark (Dithmarschen, Schleswig-Holstein, Onshore)
Der erste deutsche „Windenergiepark Westküste“ wurde im August des Jahres 1997 in Betrieb genommen. 30 Windräder unterschiedlichen Typs wandelten im Landkreis Dithmarschen auf einer Fläche von etwa 14 Fußballfeldern erfolgreich Windenergie in Strom um. Zusammen kamen sie auf eine Leistung von 1 MW. Zwischenzeitlich gab es mehrere Repowerings. Heute produzieren am Standort vier Windräder zusammen 7,4 MW.
2006 – 1. Windrad in der deutschen Ostsee (Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, Offshore)
Im Jahr 2006 wurde vor dem Rostocker Hafen ein 125 m hohes Windrad in die Ostsee gestellt. Die war am Standort etwa zwei Meter tief. Das Windrad erbrachte eine elektrische Leistung von 2,5 MA.
2010 – 1. Windpark in der Nordsee (Borkum, Schleswig-Holstein, Offshore)
Im Jahr 2010 wurde vor der Nordseeinsel Borkum der erste deutsche Offshore-Windpark in Betrieb genommen.
Heute drehen sich rund 1.500 Windräder vor den deutschen Küsten. Sie kommen zusammen auf eine Leistung von 7,8 GW.
Was Ihnen dieser kleine Blick zurück zeigt: Die Windradtechnik hat sich erheblich weiterentwickelt. Wichtige technische Fortschritte sind:
höhere Türme: Sie bringen deutlich höhere Stromerträge. Es gilt: Mit jedem m Höhenzuwachs steigt der Stromertrag um etwa 1 Prozent. Eine Verdreifachung oder gar Vervierfachung des bisherigen Stromertrags bei Halbierung der Anlagenzahl ist durchaus üblich.
größere Rotorblätter: Sie erfassen mehr Windenergie und steigern die Effizienz des Windrads.
leistungsfähigere Generatoren: Moderne Generatoren wandeln Windkraft effizienter in Strom um.
bessere Steuerungssysteme: Digitale Überwachung optimiert die Stromproduktion und Wartung.
bessere Nachtkennzeichnung: Dank einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) lässt sich das nächtliche Blinken optimieren: Sie blinken in der Dunkelheit nur, wenn ein Flugzeug in der Nähe ist.
weniger Diskoeffekte: Sogenannte Diskoeffekte, also Reflexionen der Rotorblätter, die bei älteren Windrädern typisch sind, kommen bei modernen nicht mehr vor.
Repowering: Lösung zum Weiterbetrieb von Windrädern, die aus der EEG-Förderung fallen
Flächen verpachten für Windparks: Das bringt Repowering Ihnen als Verpächter:in
Sie sind beispielsweise eine Landwirtin oder ein Landwirt und verpachten bereits eine oder mehrere Flächen aus Ihrem Besitz an Windparkbetreibende? Oder Sie erwägen genau dies, um sich mit dem Verpachten der Fläche ein extra Einkommen – die Pachteinnahmen – zu beschaffen?
Dann sollten Sie sich auch mit dem Repowering des Standortes beschäftigen, denn es bringt Ihnen Vorteile, die sich in der Betriebskasse bemerkbar machen:
höhere Pachteinnahmen: Repowerte Standorte bedeuten neue Windräder mit mehr Leistung. Moderne Anlagen erreichen Leistungen von bis zu 7 MW. Zum Vergleich: Ältere kommen auf 1 bis 2 MW. Neue Windräder bringen Ihnen oft bessere Vergütungen.
langfristige Planungssicherheit: Repowering bedeutet eine Verlängerte Nutzung der Pachtfläche als Windenergiestandort. Das bringt Ihnen eine Verlängerung des alten Pachtvertrags oder einen neuen langfristigen Pachtvertrag.
geringere Flächenbeanspruchung: Wenn sich nach dem Repowering weniger Windräder auf Ihrer Fläche drehen – bei gleicher oder sogar höherer Leistung – bedeutet das: Es wird seitens der Anlagenbetreibenden weniger von Ihrer Fläche genutzt. Damit sinkt die Flächenbeanspruchung. Und für den Fall, dass Sie die Fläche selbst landwirtschaftlich nutzen, haben Sie mehr Nutzfläche als vor dem Repowering des Standortes.
eingesparte Kosten: Indem bestehende Infrastruktur weiter genutzt wird, sparen Sie gegenüber einer kompletten Neuanlage Kosten.
extra Einnahmen: Wenn die alten Windräder zurückgebaut worden sind, lassen sie sich mitunter Secondhand verkaufen. Je nach Pachtvertrag sind Sie als Verpächter:in an den extra Einnahmen beteiligt.
mögliche Lerneffekte: Das Repowern des Windenergiestandortes können Sie nutzen, um das Anlagenkonzept zu verbessern.
Neben den Ihnen bislang aufgezeigten Vorteilen, stellt Sie das Repowering auch vor einige Herausforderungen, darunter diese allgemeinen:
Amtliche Genehmigungen: Fürs Einholen von Repowering-Genehmigungen brauchen Sie einen langen Atem, denn der Genehmigungsprozess kann langwierig und komplex sein. Aber: Es ist von Vorteil, dass die Fläche bereits als Windenergiestandort erschlossen und genutzt wurde.
Akzeptanz der Nachbarschaft: Größere Windräder stoßen mitunter auf Widerstand in der Bevölkerung. Dagegen helfen frühzeitig gestartete und kontinuierliche Information, Transparenz über den Fortschritt des Projekts und Einbindung der Menschen in das Projekt. Zugleich verbessert sich das von den Windparkgegnerinnen und -gegnern oft angeprangerte Landschaftsbild, da nach dem Repowering weniger Anlagen „die Aussicht verschandeln“.
Netzintegration: Auch wenn die bestehende Infrastruktur teilweise weiter genutzt wird: Um neue Windräder ans Netz zu bringen, brauchen die moderneren Anlagen oft eine bessere Infrastruktur. So müssen beispielsweise die Zuwegungen an größere und schwerere Neuanlagen angepasst werden.
Recycling alter Anlagen: Insbesondere Rotorblätter von alten Windrädern sind (noch) recht schwer zu entsorgen.
Auch rechtlich müssen Sie beim Repowern einiges beachten. Die Fachagentur Wind und Solar fasst das Ganze so zusammen: Verschiedene Bundesgesetze enthalten gesetzliche Vorschriften zum Repowering:
Zentrale Regelungen zum Genehmigungsverfahren finden sich in § 16 b des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Dem Gesetzestext zufolge stellt der Gesetzgeber an die Genehmigung eines Repowering-Projekts geringere Anforderungen als an eine Neugenehmigung. In einem sogenannten Änderungsverfahrens wird geprüft, ob sich die repowerte Anlage verglichen mit der gegenwärtigen nachteilig auswirkt (sogenannte Delta-Prüfung). In Bezug auf das Raumordnungs-, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, die Belange des Arbeitsschutzes und des Rechts der Natura-2000-Gebiete ist der Prüfungsumfang jedoch nicht reduziert. Das heißt, dass wie beim Neugenehmigen zum Beispiel geprüft werden muss, ob die Bebauung mit einem Windrad am vorgesehenen Anlagenstandort bauplanungsrechtlich zulässig ist. Bei einem kompletten Anlagenaustausch greifen im Änderungsverfahren zusätzliche Voraussetzungen. So muss die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach Rückbau der alten gebaut werden. Zudem darf der Abstand zwischen der alten und der neuen Anlage höchstens das Fünffache der Gesamthöhe der neuen Anlage betragen.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt das Repowering in Bezug auf Artenschutzrecht und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Demnach wird – außer in Natura 2000-Gebieten mit kollisionsgefährdeten oder störungsempfindlichen Vogel- oder Fledermausarten – folgendes vermutet: Das Tötungs- und Verletzungsrisiko einer geschützten Art wird nicht signifikant erhöht, wenn die Auswirkungen der Neuanlage geringer oder gleich der alten Anlage sind. Hinsichtlich des Landschaftsbildes werden Kompensationen angerechnet, die zuvor für die alte Anlage geleistet wurden.
Im Baugesetzbuch (BauGB) stehen Sonderregelungen für das Repowering. Altstandorte von Windrädern sollen demnach weitestgehend erhalten werden. Dafür sind Vorhaben grundsätzlich auch außerhalb von Windenergiegebieten bauplanungsrechtlich zulässig. Die Regelungen dienen dem beschleunigten Ausbau der Windenergienutzung und gelten befristet bis zum 31. Dezember 2030.
Mit § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verankerte der deutsche Gesetzgeber eine zeitlich befristete Vorschrift im nationalen Recht, die auch auf Repowering-Vorhaben anwendbar ist. Die Regelung setzt die europäische Notfallverordnung um und sieht ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren innerhalb von Windenergiegebieten vor. So entfällt die Pflicht zum Durchführen einer Umweltverträglichkeitsprüfung, und es ist lediglich eine modifizierte artenschutzrechtliche Prüfung vorgeschrieben.
Auch mit der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) sollen Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien beschleunigt werden, um Treibhausgasemissionen zu verringern. Im Zusammenhang mit Repowering-Vorhaben sieht die Richtlinie beispielsweise eine verkürzte Frist gegenüber der bisherigen nationalen Regelung vor. Demnach darf innerhalb sogenannter Beschleunigungsgebiete das Genehmigungsverfahren einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.
Fazit
Repowering bietet Landbesitzerinnen und Landbesitzern eine große Chance, ihre Pachteinnahmen langfristig zu sichern und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Trotz einiger Herausforderungen sind repowerte, moderne Windräder eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Option für die Zukunft.
Repowering wird künftig eine noch wichtigere Rolle spielen, da viele der älteren Windräder in Deutschland bald das Ende ihrer Betriebszeit beziehungsweise Förderungszeit erreichen. Neue Technologien und verbesserte Netzanbindungen werden das Repowering weiter vorantreiben.
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