Windvorranggebiete in Deutschland: Grundlagen und Planung

In unserem aktualisierten Leitfaden zu Windvorranggebieten möchten wir Sie auf terraren.de mit den Grundlagen rund um Vorranggebiete für Windenergie – auch Windkraft genannt – vertraut machen. Sie erfahren hier die wichtigsten Fachbegriffe, Zusammenhänge und Planungsgrundlagen, um das Thema zu verstehen und bei Diskussionen kompetent mitreden zu können. Darüber hinaus erläutern wir Ihnen, warum das Ausweisen sogenannter Windvorranggebiete als Standorte für Windenergieanlagen (WEA) – umgangssprachlich oft Windräder genannt – für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland so bedeutend ist.

Kurzer Überblick: Windenergie in Deutschland

Bevor wir uns konkret den Windvorranggebieten widmen, werfen wir zunächst einen Blick auf aktuelle Zahlen und die Rolle der Windenergie als tragende Säule der deutschen Energiewende.

5 Fakten zur Bedeutung von Wind als Energiequelle

  1. Wind ist kostenlos und unerschöpflich: Windenergie steht grundsätzlich unbegrenzt zur Verfügung und verursacht weder Rohstoff- noch Brennstoffkosten.
  2. Wichtigste Energiequelle im Strommix: Windenergie gilt als bedeutendste Energiequelle im deutschen Bruttostrommix.
  3. Knapp ein Drittel des Stroms aus Wind: Deutschland erzeugte 2023 an Land (Onshore) und auf See (Offshore) rund 27 Prozent des Bruttostroms aus Windenergie (Quelle: Statista).
  4. Zehntausende Anlagen sind bereits installiert: 2023 gab es bundesweit 28.677 Onshore-Windenergieanlagen sowie rund 1.566 Offshore-Anlagen in deutschen Gewässern, die Strom ins Netz einspeisen.
  5. Steigende Ausbauziele per Gesetz: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sieht in § 4 Nr. 1 vor, die installierte Leistung der Windenergie an Land von aktuell etwa 59 GW (Stand: 1. Halbjahr 2023) bis 2030 auf 115 GW und darüber hinaus weiter auszubauen. Offshore regelt das Windenergie-auf-See-Gesetz den Ausbau.

Flächenbedarf: Mindestens 2 Prozent für Windenergie bis 2032

Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, trat zum 1. Februar 2023 das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in Kraft. Ziel ist, dass die Bundesländer bis Ende 2027 rund 1,4 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen ausweisen und bis Ende 2032 diese Quote auf 2 Prozent erhöhen.

Studien des Fraunhofer IEE und weiterer Institute belegen, dass in Deutschland genügend Flächenpotenzial besteht, um mit modernen Windenergieanlagen einen signifikanten Anteil des Strombedarfs abzudecken. Allerdings unterscheiden sich die Vorgaben pro Bundesland, da Größe und geografische Beschaffenheit variieren.

Beispiel: Bayern soll als flächenmäßig größtes Bundesland bis 2026 rund 1,1 Prozent seiner Fläche ausweisen und bis 2032 dann 1,8 Prozent. Andere Bundesländer wie Niedersachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt haben wiederum höhere Vorgaben.

Wie viele Windenergieanlagen braucht Deutschland?

Eine exakte Zahl ist schwierig abzuschätzen, da Flächenpotenzial, Anlagengröße und konkrete Planungen je Projekt variieren. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages beschreibt zur Ermittlung der Anlagenzahl unter anderem folgende Schritte:

  1. Ausschlusskriterien: Ungeeignete Areale werden mithilfe harter Tabukriterien ausgeschlossen.
  2. Raumbewertung und Konflikte: Die übrigen Flächen werden bewertet, um Nutzungskonflikte (z. B. Naturschutz, Siedlungen) abzuwägen.
  3. Faktor für Windnutzung: Ein ermittelter Prozentsatz zeigt, wie viel der betrachteten Flächen tatsächlich für Windenergie nutzbar sind.
  4. Anzahl und Leistung der WEA: Die genaue Zahl und Leistung der Windräder pro Fläche werden anhand verschiedener Randbedingungen festgelegt.
  5. Installierbare Leistung: Auf Basis technologischer Entwicklungen und Standortfaktoren wird die mögliche Gesamtkapazität ermittelt.
  6. Energieertrag: Aus Wetterdaten und erwarteten Betriebsstunden lässt sich der künftige Stromertrag der Anlagen prognostizieren.

Abstand zwischen Anlagen

Ein entscheidender Aspekt bei der Planung von Windparks ist der Abstand zwischen den einzelnen Windenergieanlagen. Stehen die WEA zu dicht, nehmen sie sich gegenseitig Wind weg; stehen sie zu weit auseinander, verschenkt man mögliche Flächen. Häufig praktiziert werden Abstände von 2,3 bis 5 Rotordurchmessern in Hauptwindrichtung.

Altersstruktur der Anlagen

Darüber hinaus spielt das Anlagenalter eine Rolle. Neue WEA verfügen oft über eine deutlich höhere Leistung (z. B. 5–6 MW) als ältere Modelle, die zum Repowering anstehen. Somit kann man den gleichen Stromertrag mit insgesamt weniger Windrädern erzielen.

Wie viele Windräder sind nötig, um 100 Prozent Erneuerbare Energien zu realisieren?

Nach Berechnungen der Energy Watch Group (Stand: Februar 2022) braucht Deutschland bis 2030 für die reine Windstromerzeugung mit einem Bedarf von ca. 250 TWh etwa 23.000 moderne Anlagen (92 GW installierte Leistung). Repowering-Szenarien könnten die aktuelle Gesamtzahl an Anlagen (rund 30.000) sogar reduzieren, da neue Turbinen mehr Leistung pro Windrad bieten.

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) kommt in einer Modellrechnung zur Aussage, dass auf 2 Prozent der Landesfläche theoretisch Windenergieanlagen mit bis zu 200 GW Gesamtleistung (ca. 770 TWh Stromerzeugung im Jahr) Platz finden könnten. Dies übertrifft die Ausbauziele des EEG deutlich, zeigt aber das große Potenzial der Windenergie an Land.

Gesetzliche Vorgaben: Ausbau braucht geeignete Flächen

Die Energiewende benötigt ausreichend Flächen, um die anvisierten Ziele zu erreichen. Das WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz) verpflichtet die Bundesländer erstmalig verbindlich, bis 2027/2032 einen bestimmten Prozentsatz für Windenergie freizugeben. Die Herausforderung liegt darin, geeignete Areale möglichst schnell zu identifizieren und planungsrechtlich zu sichern.

Raumordnung und Bauleitplanung

Ohne die Beschlüsse in Raumordnungs- und Bauleitplänen kann die Windenergie nicht ausgebaut werden. Raumordnungspläne auf Landes- und Regionalebene setzen Ziele (z. B. Vorranggebiete für Windenergie), die für nachgeordnete Planungen und Genehmigungen bindend sind.

Vorranggebiete

Werden Gebiete als Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen, sollen andere, miteinander unvereinbare Nutzungen dort ausgeschlossen werden. Das erhöht die Planungssicherheit für Investoren und verhindert Flächenkonkurrenz.

Vorbehalts- und Eignungsgebiete

  • Vorbehaltsgebiete: Hier findet eine Abwägung zwischen konkurrierenden Nutzungen statt, die Windenergie hat aber einen „besonderen Stellenwert“.
  • Eignungsgebiete: Sie bündeln raumbedeutsame Nutzungen (z. B. Windenergie) auf geeigneten Flächen und schließen diese Nutzungen anderswo explizit aus.

Aktuelle Entwicklungen beim Ausweisen von Windvorranggebieten

Derzeit arbeiten viele Bundesländer daran, ihre Regionalpläne zu ändern oder neu aufzustellen, um den Vorgaben des WindBG zu entsprechen. Parallel dazu können auch Gemeinden – unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen – zusätzliche Windenergieflächen im Flächennutzungsplan ausweisen. Wann genau dabei Ausschlusswirkungen für andere Nutzungen gelten, variiert je nach Bundesland und Zeitpunkt der Planungsverfahren.

Abstände zu Wohngebieten

Es existiert keine bundesweit einheitliche Regelung für den Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen. Gemäß § 249 BauGB dürfen die Länder eigene Abstandsregeln festlegen, meist bis zu 1.000 Meter. Einige Bundesländer, wie etwa Schleswig-Holstein, haben 2023 neu beschlossen, dass größere Anlagen keinen zusätzlichen Abstand zu Siedlungen einhalten müssen als kleinere – allerdings gilt dort weiterhin eine feste Distanz von 400 bis 1.000 Metern abhängig von der Art der Bebauung.

Fazit: Windvorranggebiete sichern die Zukunft der Windenergie

Deutschland will seine Windenergie-Kapazitäten gemäß dem EEG 2023 deutlich ausbauen, was erhebliche Flächenressourcen erfordert. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) haben die Bundesländer nun die Aufgabe, ausreichend Flächen als Windvorranggebiete auszuweisen und so den Ausbau zu beschleunigen.

Weiterführende Informationen zum Thema und einen umfassenden Überblick über Windvorranggebiete finden Sie in unserem ausführlichen Fachartikel auf landverpachten.de – dort gehen wir nochmals tiefer auf die Hintergründe und Begriffe ein.

Windvorranggebiete sind dabei ein zentrales Element der Raumordnung und Bauleitplanung: Sie bieten Planungssicherheit, bündeln Windnutzung an geeigneten Standorten und schließen andere, nicht kompatible Nutzungen aus. Angesichts zunehmender klimatischer Herausforderungen und des politischen Willens zur Energiewende spielen sie eine Schlüsselrolle dabei, Deutschlands Stromversorgung weiter zu dekarbonisieren.

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