Auf Flächen, die als sogenannte Windvorranggebiete ausgewiesen sind, hat die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) zur Umwandlung von Windenergie in nutzbaren Strom Vorrang vor anderweitiger Nutzung. Mit dem Ausweisen von Windvorranggebieten seitens der für die regionale Flächenplanung zuständigen Behörden werden die Voraussetzungen geschaffen, dass dort Windräder errichtet werden dürfen. Lesen Sie hier, was beim Planen und Genehmigen von Windenergieanlagen in Windvorranggebieten zu beachten ist.
Deutschland setzt bei der Gestaltung der künftigen Stromversorgung vor allem auf erneuerbaren Strom aus Sonnenenergie und Windenergie. Beide erneuerbare Energien (EE) helfen, fossile Energieträger zu ersetzen und CO₂-Emissionen zu senken.
Wind ist wichtigste erneuerbare Energiequelle für Deutschland
Laut der Bundesregierung war die Windenergie bei der inländischen Stromerzeugung im ersten Halbjahr 2024 die wichtigste Energiequelle: Ein Drittel des hierzulande produzierten Stroms stammte von Windenergieanlagen. Zum Photovoltaikanlagen lieferten knapp 14 Prozent der Gesamtstrommenge.
Den Ausbau der Windenergie beschreibt die Bundesregierung so: „Projekte werden jetzt durchschnittlich vier Monate schneller genehmigt als vor einem Jahr. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 289 Windanlagen an Land mit 1,3 GW installiert und fast 70 Prozent mehr Windräder genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt wurden 987 Genehmigungen für neue Anlagen an Land mit insgesamt 5,6 Gigawatt (GW) erteilt (rund 5,6 Megawatt (MW) pro Anlage). Das macht etwa 5,4 Anlage-Genehmigungen pro Tag.“
Bis zum Jahr 2030 sind demnach pro Jahr weitere Windenergieanlagen mit 10.000 MW (10 GW) Leistung das Ausbauziel.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) berichtet, dass im ersten Halbjahr 2024 europaweit ein Volumen von 6,4 Gigawatt (GW) Windenergieleistung neu in Betrieb genommen worden sei. Mit insgesamt 1,7 GW an Neuinstallationen (onshore und offshore) habe Deutschland seine Position als Spitzenreiter und Kernmarkt in Europa untermauern können. Damit habe der deutsche Anteil an den europaweiten Neuinstallationen bei 27 Prozent gelegen (fast ein Drittel). Europaweit seien demnach insgesamt 19,7 GW an Volumen in Ausschreibungen bezuschlagt worden. Auch bei den Zuschlägen habe Deutschland mit 6,6 GW auf dem ersten Platz gelegen und rund 90 Prozent der Zuschläge im Bereich onshore gestellt.
Die entsprechenden Anlagen, die die Strahlungsenergie der Sonne und die Bewegungsenergie des Windes in Solar- und Windstrom umwandeln, brauchen Platz auf freier Fläche.
Darum sind Windvorranggebiete für FlächeneigentümerInnen relevant
Um die Windkraft als Energiequelle effizient und konfliktfrei auszubauen, sind klare Planungen nötig: Das Ausweisen von Windvorranggebieten spielt dabei eine zentrale Rolle. Als LandwirtIn mit Flächeneigentum ist das für Sie interessant: Denn mit dem Verpachten freier Flächen für Windenergieanlagen (WEA) an ProjektentwicklerInnen, Investorinnen und Investoren oder künftige BetreiberInnen eröffnen Sie sich die Möglichkeit, ein extra Einkommen zu erwirtschaften. Der Vorteil: Die Verpachtung ist eine Einkommensquelle, die langfristig sprudelt, ohne dass Sie selbst in die Technik investieren müssen.
Kurze Begriffserklärung: Was sind Windvorranggebiete?
Der Begriff Windvorranggebiet bezeichnet eine Flächenkategorie. Darunter versteht man Flächen, die in regionalen oder kommunalen Plänen speziell für den Bau von Windenergieanlagen vorgesehen sind. Auf als Windvorranggebiet ausgewiesenen Flächen haben diese Anlagen Vorrang vor anderen Nutzungen. Das Ausweisen von Windvorranggebieten geschieht auf der Grundlage von Raumordnungsplänen und Landesgesetzen.
Windvorranggebiete ausweisen: Das bringt’s!
Mit dem Ausweisen von Flächen als Windvorranggebiet entstehen Rechtssicherheit und Planungssicherheit: Sie als FlächenbesitzerIn können sich ebenso wie ProjektentwicklerInnen, Investorinnen und Investoren sowie BetreiberInnen darauf verlassen, dass im Windvorranggebiet WEA zulässig sind. Denn die Ausweisung fußt auf dem geltenden Raumordnungsgesetz und den Landesplanungsgesetzen. Das macht das Planen und Umsetzen von Windenergieprojekten leichter und konfliktärmer.
Wenn einerseits geeignete Flächen als Windvorranggebiete ausgewiesen werden, können zugleich nicht geeignete Flächen wie Naturschutzflächen geschützt werden. Zum Beispiel, indem ungeeignete Flächen als sogenannte Ausschlussgebiete ausgewiesen werden. Es gilt: In Windvorranggebieten wird der Bau von WEA bevorzugt, in Ausschlussgebieten ist er komplett tabu. Diese Flächenkategorisierung führt dazu, dass Windenergieanlagen gehäuft in Windvorranggebieten errichtet werden. Auf diese Weise wird eine sogenannte Zersiedelung verhindert. Zudem beugt diese Vorgehensweise Konflikten vor, die entstehen, wenn andere Nutzungen auf der Fläche möglich wären (sogenannte Flächennutzungskonflikte).
In der Praxis zeigt sich zudem, dass die nahe lebende Bevölkerung Windenergieanlagen eher akzeptiert, wenn diese nicht willkürlich in die Landschaft gebaut, sondern in extra ausgewiesenen Windvorranggebieten konzentriert werden.
Aus energiewirtschaftlicher Sicht ist das Ausweisen von Windvorranggebiete ein zentrales Instrument, um die Ausbauziele für Windenergieanlagen zu erreichen. Sie ermöglichen es, Windenergieanlagen konzentriert an den geeignetsten Standorten auszubauen. Das gewährleistet einen effizienten Betrieb und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen.
Dem ländlichen Raum bringen Windvorranggebiete mehrere Vorteile: Die Planung, die Installation und der Betrieb von Windenergieanlagen schaffen extra Einnahmen, wenn die Standortflächen verpachtet werden. Die Pachtzahlungen unterstützen die lokale Wirtschaft ebenso wie die Aufträge an lokale Unternehmen, die an Planung, Bau und Wartung der Anlagen beteiligt werden.
Relevante Gesetze zum Ausweisen von Windvorranggebieten
Seit Anfang Februar 2023 ist das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) in Kraft. Darin regelte der Gesetzgeber die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen neu. Bis Ende 2032 sollen demnach mit Planungen in den Bundesländern insgesamt 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden.
Die für Wind-an-Land relevanten Gesetzgebung sind:
- das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
- spezielle Regelungen im Baugesetzbuch (insbesondere § 245e BauGB und § 249 BauGB)
- Regelungen im Raumordnungsgesetz (§ 27 Abs. 4 ROG).
Hinzu kommen laut dieser „Arbeitshilfe für die Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen“ des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verschiedene Gesetzesänderungen, darunter:
- im Bundesnaturschutzgesetzes zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten (§ 26 Abs. 3 BNatSchG) und zum Umgang mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten (§ 45b BNatSchG)
- im Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Repowering (§ 16b BImSchG).
Diese Bundesgesetze werden von verschiedenen Landesgesetzen ergänzt.
So läuft das Ausweisen von Windvorranggebieten
Windvorranggebiete werden von den zuständigen Regionalplanungsbehörden ausgewiesen. Sie legen schließlich fest, wo Windenergieanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht. Das geschieht in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen. Der Ausweisungsprozess startet damit, dass relevante Daten erhoben werden. Der Wind wird gemessen. Karten werden analysiert. Dabei wird geprüft, welche Flächen über ein zur Stromgewinnung ausreichendes Windaufkommen verfügen und zugleich Naturschutz-, Abstands- und Nutzungskriterien erfüllen.
Der Ausweisungsprozess verläuft in mehreren Stufen: Zunächst wird ein Entwurf des Regionalplans erstellt, der dann veröffentlicht und öffentlich diskutiert wird. Die ortsansässigen BürgerInnen, Interessengruppen und FlächeneigentümerInnen können im Anhörungsverfahren mitwirken. Sind die Prüfungen beendet, wird der Regionalplan rechtskräftig. Mit dieser Struktur ist der Prozess transparent und rechtssicher.
Diese Flächen haben das Zeug zum Windvorranggebiet – 5 Kriterien für die Flächenauswahl
Die folgende Checkliste liefert Ihnen Anhaltspunkte dafür, welche Fläche sich als Windvorranggebiet eignet:
- Größe: Die Fläche für ein Windvorranggebiet sollte mehrere Hektar (ha) groß sein. Ein Windrad mit 200 Metern (m) Gesamthöhe benötigt etwa 400 Quadratmeter (m2) Standfläche. Zusätzlich braucht man etwa 2.000 m2 für den Kranstellplatz, der für den Aufbau des Windrades unumgänglich ist.
- Lage: Sie sollte nicht in einem Schutzgebiet liegen. Auch Wanderkorridore für Tiere sind bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ebenso wichtig ist der Abstand zur Wohnbebauung, um Lärm und Schattenwurf zu minimieren.
- Windaufkommen: Für den Betrieb von Windenergieanlagen unterscheidet man drei Windgeschwindigkeiten:
- Die Einschaltgeschwindigkeit: Erreicht der Wind eine Geschwindigkeit von 2 bis 4 Metern pro Sekunde (m/s) beginnt sich der Rotor zu drehen. Aber: Noch liefert die Anlage keinen Strom.
- Die Nominalgeschwindigkeit: Bei etwa 12 m/s Windstärke läuft die Windenergieanlage mit Höchstleistung.
- Die Abschaltgeschwindigkeit: Bei Windgeschwindigkeiten zwischen 28 und 35 m/s (90 km/h) schaltet sich die Windenergieanlage automatisch ab, um den Rotor vor Sturmschäden zu bewahren.
- Zugang: Die Fläche muss über geeignete Wege für den Bau und die Wartung der Windenergieanlage gut zugänglich sein.
- Infrastruktur: Die Nähe zu bestehenden Stromleitungen erleichtert den Anschluss der Anlagen an das öffentliche Stromnetz.
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Vorranggebieten
Auch wenn eine Fläche in einem Windvorranggebiet liegt, ist ein detailliertes Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer Windenergieanlage nötig. Es startet mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), bei der unter anderem die Auswirkungen des Baus und Betriebs der Anlage auf die Flora und Fauna am Standort bewertet werden. Hinzu kommen technische Prüfungen, darunter zur Standsicherheit der Anlagen und zur Anbindung ans Stromnetz.
Zentral für die Genehmigung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren. AnwohnerInnen können dabei gegebenenfalls Einwände einbringen, die von den zuständigen Behörden geprüft werden. Typischerweise kommt es zu Konflikten beim Artenschutz (hierzulande häufig in Bezug auf Greifvögel und Fledermäuse) oder aufgrund von Sorgen, dass die Anlagen Lärm machen und die Optik der Landschaft beeinträchtigen könnten.
Wichtig:
- Die Kosten für zu erbringende Gutachten, Genehmigungen und Infrastruktur trägt in der Regel die oder der BetreiberIn der Windenergieanlage.
- Als FlächenbesitzerIn sollten Sie sich alle erforderlichen Genehmigungen vor Baubeginn unbedingt vorlegen lassen.
Fläche für Windenergieanlage verpachten – wirtschaftliche Aspekte für FlächeneigentümerInnen
Für Sie als FlächeneigentümerIn kann das Verpachten Ihres Grundstücks zum Errichten einer (oder mehrerer) Windenergieanlage(n) zur attraktiven Einkommensquelle werden. Die entsprechenden Pachtverträge laufen in der Regel über 20, 30 und mehr Jahre und bieten je nach Pachtmodell unterschiedliche Vergütungen:
- Es gibt entweder feste jährliche Pachtzinsen (Pachten), die unabhängig vom Stromertrag gezahlt werden,
- oder Umsatzbeteiligungen, bei denen Sie am Erlös der Anlage teilhaben. Das kann lukrativer sein als eine feste Pacht, birgt jedoch auch das Risko von Preisschwankungen.
Nach Ablauf der Pachtvertragsdauer bleiben die BetreiberInnen verpflichtet, die Windenergieanlage zurückzubauen, sodass Sie oder Ihre Nachkommen die Fläche wieder landwirtschaftlich nutzen können. Alternativ können die alten Anlagen upgedatet werden (sogenanntes Repowering).
Die Verpachtung Ihrer Fläche für Windenergie bringt Ihnen somit eine extra Einkommensquelle, ohne dass Sie selbst in das Projekt investieren müssen. In Zeiten, wo viele landwirtschaftliche Betriebe nach Möglichkeiten suchen, ihr landwirtschaftliches Einkommen zu stützen, ist die Flächenverpachtung für Windenergie lukrativ. Zumal die Pachtpreise seit Jahren steigen.
Fazit
Mit der Verpachtung Ihrer Flächen für Windenergie verschaffen Sie sich nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern leisten auch einen Beitrag zur Energiewende. Dank der erneuerbaren Energieerzeugung erhöhen sich zudem Wirtschaftlichkeit und Wert Ihrer Flächen. Besonders in landwirtschaftlichen Betrieben bringt dies eine stabilisierende Einkommensdiversifikation.
Mögliche Risiken sollten Sie aber auch bedenken: Dazu gehören gegebenenfalls Konflikte mit der Nachbarschaft, Haftungsfragen bei Schäden durch die Anlage und die langfristige Bindung der Fläche, die während der jahrzehntelangen Pachtzeit für andere Nutzungen nicht zur Verfügung steht. Eine gründliche Planung und ein gut ausgearbeiteter Pachtvertrag sind daher essenziell.